Mit einer umfassenden Versicherungspolice haben Sie aber noch einen weitergehenden Schutz. Durch entsprechende Bausteine werden die Kosten für ein notwendig werdendes Krisenmanagement, für Fachanwälte, für Kreditschutz oder im schlimmsten Fall der Fälle für eine strafrechtliche Verteidigung übernommen. Denn auch ein Strafverfahren kann nach einem Hackerangriff auf Selbstständige zukommen. Ebenso tragen Versicherungsgesellschaften die Kosten für Forensik und Sachverständige.
Dass nach einem Hackerangriff besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, versteht sich fast von selbst. Hier bleiben die Versicherten mit ihren Bemühungen und Ausgaben ebenfalls nicht allein, wenn die entsprechende Cyberrisk-Police besteht. Die Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die Beratung über Sicherheitsmaßnahmen und die Unterstützung bei der Suche nach einer Fachfirma, die durch entsprechende Vorkehrungen künftigen Hackerangriffen vorbeugt, lassen sich im Versicherungsschutz einschließen.
CyberRisk Versicherung
Die Cyberrisk-Versicherung schützt vor Datenschutz-Schäden durch Cyberkriminalität. Bei der Cyberrisk-Versicherung handelt es sich um eine junge Versicherungssparte, die Vermögensschäden abdeckt, die Kunden oder sonstigen Dritten von Unternehmen entstehen, die aus Hackerangriffen resultieren und den Datenschutz verletzen.
Vermögensschadenversicherung
Die Vermögensschadenversicherung bietet Schutz vor echten Vermögensschäden und Reputationschäden. Bei der Vermögensschadenversicherung handelt es sich im eine Berufshaftpflichtversicherung für Firmen und Personen. Diese Versicherung deckt echte Vermögensschäden ab, die durch ein Berufsversehen entstehen.
Cybercrime einfach erklärt
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Wir sind Experten für die Absicherung von Gewerberisiken, Minimierung von Geschäftsführerhaftung, Experten für betriebliche Vorsorge und Finanzierung von Betriebsmitteln.-, und dass seit über 16 Jahren! Testen Sie uns und wir erarbeiten gemeinsam die beste Lösung.
Unsere Mandanten
Zur unseren Mandanten gehören Ärzte, Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Dienstleister und das produzierendes Gewerbe. Hierbei macht es für uns keinen Unterschied, ob es sich um ein Unternehmen mit 2-5 oder 250-1.000 Angestellte handelt.