Haftungsfall in der Cyberriskversicherung

Hackerangriff – Welche Folgen trägt die Cyberrisk-Versicherung

Grob gesehen werden die möglichen Schäden in zwei Gruppen aufgeteilt: die Drittschäden und den Eigenschaden. Beim Drittschaden werden die Beträge von einer Cyberrisk-Versicherung übernommen, die den Kunden oder anderen Dritten durch den Hackerangriff entstehen. Folgen eines Betruges, der durch das Wissen um persönliche Daten und Fakten entsteht, fallen darunter. Diese können immens werden, wenn der Datenklau nicht rechtzeitig bemerkt wird. Man stelle sich nur die Datenbank eines Patentanwalts vor. Noch nicht eingereichte Patente, Ideen, Skizzen wären eine fette Beute für Hacker, die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen kaum auszudenken. Drittschäden entstehen oft auch dann, wenn durch den Angriff und den Ausfall von Funktionen wichtige Termine versäumt werden, unerlässliche Daten für eine Prozessführung kurzfristig verschwinden oder Firmenbilanzen für eine feindliche Übernahme durch die Konkurrenz als Anlass dienen.

Ein entstandener Eigenschaden kann ebenfalls immens sein und womöglich den geschäftlichen Ruin nach sich ziehen. Vom Imageschaden abgesehen, wenn man den Vorfall seinen Klienten und Kunden beichten muss, entstehen weitgreifende Nachteile, wenn ein Hackerangriff erfolgreich ist. Abgesichert werden können durch die Cyberrisk-Versicherung eine notwendig werdende Reparatur des gesamten IT-Systems, Umsatzeinbußen und entstehende Mehrkosten, die kurzfristig für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig werden.