D&O Versicherung: Abdeckung von großen Schadenshöhen

D&O Versicherung: Abdeckung von großen Schadenshöhen

Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung, auch Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Unternehmen schließen die D&O-Versicherung für leitende Angestellte und leitende Organe ab. Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen Schutz zugunsten Dritter, die unter das Segment der Berufshaftpflichtversicherung fällt.

Die D&O-Versicherung bietet keinen Schutz für das Unternehmen selbst, sondern tritt für Schäden ein, die Mitarbeiter wegen Pflichtverletzungen verursachen. Im Rahmen der D&O-Versicherung werden in der Regel alle Organe (Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, leitende Angestellte etc.) versichert, die mit Organhaftung agieren. Verletzt beispielsweise ein leitender Angestellter ohne Vorsatz und unwissentlich die Pflichten im Innen- oder Außenverhältnis, haftet die D&O-Versicherung für die entstandenen Schäden in den im Versicherungsvertrag festgeschriebenen Schadenshöhen.

Sämtliche Managertätigkeiten, von strategischen Entscheidungen bis zum operativen Geschäft müssen haftungsrechtlich abgesichert sein. Die hohen Deckungssummen entsprechen den Schadenshöhen, die durch Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr oder zum Ausgleich von Haftungsansprüchen entstehen können. Durch die D&O-Versicherung können auch Reputationschäden verhindert werden, wenn unberechtigte Forderungen öffentlich werden. Reputationschäden werden oft unterschätzt, können einem Unternehmen jedoch nachhaltig großen Schaden hinzufügen.